Kostenerstattung

Kostenerstattung Nachsorge und Stillberatung

Still- und Laktationsberatungen sowie Pflege und Betreuung gemäß GuKG sind Privatleistungen. Das bedeutet sie werden generell nicht von den Krankenkassen bezahlt, sondern die Kosten müssen von dir selbst getragen werden. Nach Beendigung der Beratung erhältst du eine Rechnung und zahlst per Überweisung oder in Bar. 

Krankenkassen erstatten jedoch Leistungen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege anteilig. Rechnungen können bei der Krankenkasse mit Zahlungsnachweis eingereicht werden und es werden je nach Krankenkasse Beträge rückerstattet.

 

BVAEB

Wenn du anstelle einer Hebamme eine zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigte diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwester (alte Berufsbezeichnung) in Anspruch nimmst, wird von der BVAEB ein Kostenzuschuss in der Höhe des derzeit gültigen Tarifes wie für Hebammen geleistet.

Dieser Zuschuss beträgt derzeit EUR 40,00 für einen Hausbesuch bzw. EUR 28,50 für eine Ordination. Es werden maximal 12 Besuche/Ordinationen bezuschusst, wenn eine diesbezügliche Indikation vorliegt (z.B. Stillschwierigkeiten, usw).

ÖGK

Du hast die Möglichkeit einen Teil der Kosten zurück zu erhalten.

Derzeit werden unabhängig von der Nachbetreuung durch eine Hebamme zusätzlich für die Leistungen einer diplomierten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für max. 10 Besuche € 12,02* am Tag und € 23,28* für Sonn- und Feiertage, sowie in der Nacht rückerstattet.

*Tarif seit 1.1.2022

SVA

Für SVA Versicherte gibt es derzeit keine Kostenrückerstattung.

 

Zusatzversicherungen

Bitte erkundige dich bei deiner Zusatzversicherung über die Möglichkeit der Rückerstattung.